Der erste Schritt ist eine kurze Kontaktaufnahme – per Telefon oder E-Mail. Sie beschreiben, was Sie bewegt. Aus diesem Austausch ergibt sich gemeinsam, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist.
Erste Termine (je 50 Minuten) dienen der gegenseitigen Orientierung: Was bringt Sie in die Therapie? Was möchten Sie verändern? Passt eine Zusammenarbeit? Es besteht keine Verpflichtung zur Weiterführung. Am Ende besprechen wir, ob und in welcher Form Therapie sinnvoll wäre – Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination – und mit welchem inhaltlichen Fokus.
Entscheiden wir uns für eine Zusammenarbeit, vereinbaren wir einen regelmäßigen Termin. In der Anfangsphase finden Sitzungen in der Regel wöchentlich statt; der Rhythmus passt sich im Verlauf dem Bedarf an.
Es gibt keine festgelegte Mindestdauer. Verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst üblicherweise 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Sitzungen – manche Anliegen lassen sich in weniger Sitzungen bearbeiten, andere erfordern mehr Zeit. Das lässt sich erst im Verlauf beurteilen.
Therapie endet selten abrupt. In der Regel wird der wöchentliche Sitzungsrhythmus gegen Ende der Behandlung schrittweise gestreckt – auf zweiwöchentliche, dann monatliche Abstände. Diese Phase dient der Konsolidierung: Was erarbeitet wurde, bewährt sich im Alltag, ohne dass der therapeutische Kontakt von einem Moment auf den anderen wegfällt. Wann und wie der Abschluss gestaltet wird, besprechen wir rechtzeitig im Verlauf. Entscheidend ist, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob Sie sich für den eigenständigen Alltag bereit fühlen – nicht ein vorab festgelegtes Sitzungskontingent. Nach Therapieende ist ein einzelnes Auffrischgespräch möglich, wenn das zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Den konkreten Honorarsatz teile ich Ihnen gerne im Erstgespräch mit.
Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten psychotherapeutische Leistungen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Die genauen Konditionen hängen vom jeweiligen Tarif ab – es ist notwendig, vor Therapiebeginn bei der eigenen Versicherung nachzufragen, welcher Anteil erstattet wird und ob eine Vorabgenehmigung erforderlich ist.
Wer die Kosten selbst trägt, erhält dieselbe Leistung zu denselben Konditionen.
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Behandlungskosten bei einer Privatpraxis über ihre Krankenkasse erstatten zu lassen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Voraussetzung ist der Nachweis, dass eine zeitnahe Behandlung bei einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten nicht möglich war – in der Regel dokumentiert durch ein Suchprotokoll mit Absagen mehrerer Therapeuten mit Kassensitz. Gerne informiere ich Sie vor ersten Gesprächen über die notwendigen Schritte.
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden zu 60 % des ausgefallenen Honorars berechnet. Bitte melden Sie sich, sobald Sie wissen, dass Sie nicht kommen können. Auf diese Weise kann der Termin neu vergeben werden.
Haben Sie Fragen zu den Kosten vor dem Erstgespräch? Sprechen Sie mich gerne direkt an.
Der erste Schritt ist eine kurze Kontaktaufnahme – per Telefon oder E-Mail. Sie beschreiben, was Sie bewegt. Aus diesem Austausch ergibt sich gemeinsam, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist.
Erste Termine (je 50 Minuten) dienen der gegenseitigen Orientierung: Was bringt Sie in die Therapie? Was möchten Sie verändern? Passt eine Zusammenarbeit? Es besteht keine Verpflichtung zur Weiterführung. Am Ende besprechen wir, ob und in welcher Form Therapie sinnvoll wäre – Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination – und mit welchem inhaltlichen Fokus.
Entscheiden wir uns für eine Zusammenarbeit, vereinbaren wir einen regelmäßigen Termin. In der Anfangsphase finden Sitzungen in der Regel wöchentlich statt; der Rhythmus passt sich im Verlauf dem Bedarf an.
Es gibt keine festgelegte Mindestdauer. Verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst üblicherweise 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Sitzungen – manche Anliegen lassen sich in weniger Sitzungen bearbeiten, andere erfordern mehr Zeit. Das lässt sich erst im Verlauf beurteilen.
Therapie endet selten abrupt. In der Regel wird der wöchentliche Sitzungsrhythmus gegen Ende der Behandlung schrittweise gestreckt – auf zweiwöchentliche, dann monatliche Abstände. Diese Phase dient der Konsolidierung: Was erarbeitet wurde, bewährt sich im Alltag, ohne dass der therapeutische Kontakt von einem Moment auf den anderen wegfällt. Wann und wie der Abschluss gestaltet wird, besprechen wir rechtzeitig im Verlauf. Entscheidend ist, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob Sie sich für den eigenständigen Alltag bereit fühlen – nicht ein vorab festgelegtes Sitzungskontingent. Nach Therapieende ist ein einzelnes Auffrischgespräch möglich, wenn das zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll erscheint.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Den konkreten Honorarsatz teile ich Ihnen gerne im Erstgespräch mit.
Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten psychotherapeutische Leistungen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Die genauen Konditionen hängen vom jeweiligen Tarif ab – es ist notwendig, vor Therapiebeginn bei der eigenen Versicherung nachzufragen, welcher Anteil erstattet wird und ob eine Vorabgenehmigung erforderlich ist.
Wer die Kosten selbst trägt, erhält dieselbe Leistung zu denselben Konditionen.
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Behandlungskosten bei einer Privatpraxis über ihre Krankenkasse erstatten zu lassen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Voraussetzung ist der Nachweis, dass eine zeitnahe Behandlung bei einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten nicht möglich war – in der Regel dokumentiert durch ein Suchprotokoll mit Absagen mehrerer Therapeuten mit Kassensitz. Gerne informiere ich Sie vor ersten Gesprächen über die notwendigen Schritte.
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden zu 60 % des ausgefallenen Honorars berechnet. Bitte melden Sie sich, sobald Sie wissen, dass Sie nicht kommen können. Auf diese Weise kann der Termin neu vergeben werden.
Haben Sie Fragen zu den Kosten vor dem Erstgespräch? Sprechen Sie mich gerne direkt an.